Lineare Abschreibung
Als lineare Abschreibung wird eine Abschreibungsmethode bezeichnet, bei der die Anschaffungskosten (bilanzielle Abschreibung) bzw. Wiederbeschaffungskosten (kalkulatorische Abschreibung) eines Wirtschaftsgutes in jährlich gleichbleibenden Beträgen auf die Jahre der Nutzung verteilt werden.
Beispiel:
Anschaffungskosten: 100.000 €
Wiederbeschaffungskosten: 120.000 €
Steuerliche Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle: 5 Jahre
Tatsächliche Nutzungsdauer: 8 Jahre
Bilanzielle AfA: Jährlich 20 % von den Anschaffungskosten, also 20.000 €
kalkulatorische Abschreibung: Jährlich 12,5 % von den Wiederbeschaffungskosten, also 15.000 €
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