Handlungskostenzuschlagssatz
Unter Handlungskostenzuschlagssatz versteht man das prozentuale Verhältnis von Handlungskosten zum Bezugspreis von Waren oder Warengruppen.

Der Handlungskostenzuschlagssatz wird bei der Ermittlung der Selbskosten eingekaufter Waren benötigt:

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