Grenzplankostenrechnung
Bei der Grenzplankostenrechnung werden die Fixkosten nicht auf die Kostenträger verrechnet, sondern erst bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses als Block von den variablen Gesamtkosten abgezogen. Bei der Grenzplankostenrechnung stimmen Sollkosten und verrechnete Plankosten überein, die Grenzplankostenrechnung kann also keine Beschäftigungsabweichung ermitteln.
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