Anderskosten
Unter Anderskosten versteht man die Gruppe der kalkulatorischen Kosten, die in der Finanzbuchhaltung in einer anderen Höhe als Aufwand verrechnet werden. Zu den Anderskosten zählen die kalkulatorischen Abschreibungen, die kalkulatorischen Zinsen und kalkulatorische Wagnisse. Von den Anderskosten zu unterscheiden sind die Zusatzkosten.
Beispiele für Anderskosten:
- Die bilanzielle Abschreibung auf ein Wirtschaftsgut beläuft sich auf 10.000 €, kalkulatorisch wird das gleiche Wirtschaftsgut jedoch mit 15.000 € abgeschrieben.
- Die effektiv zu zahlenden Fremdkapitalzinsen belaufen sich auf 50.000 €, in der Kostenrechnung werden jedoch 120.000 € kalkulatorische Zinsen in Ansatz gebracht.

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