Abzugskapital
Unter Abzugskapital versteht man diejenigen Fremdkapitalbeträge, die einem Unternehmen zinslos zur Verfügung stehen. Wird das Abzugskapital vom betriebsnotwendigen Vermögen subtrahiert, so erhält man das betriebsnotwendige Kapital als Grundlage für die Bestimmung der kalkulatorischen Zinsen.
Zum Abzugskapital zählen u. a.:
- Kundenanzahlungen
- Lieferantenverbindlichkeiten
- zinslose Gesellschafterdarlehen
- Rückstellungen
- sonstige Verbindlichkeiten

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